Häufig gestellte Fragen
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Sind die Tönungsfolien vom Gesetzgeber zugelassen? +
Bringt man die Folie auf den hinteren Scheiben Ihres Wagens auf, sprich ab der so genannten B-Säule, so hält man sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrtbundesamtes. Auch unsere Folien werden ausschließlich nach diesen Richtlinien aufgebracht.
Ist das Scheiben-tönen ohne Blasenbildung möglich? +
Natürlich können auch wir als Profis nicht ausschließen, dass durch kleinste Staubpartikel aus der Luft, nicht doch mal ein Einschluss dieser Partikel zwischen Folie und Autoscheibe passiert. Und dennoch können Sie auf jahrelange Erfahrung unserer fachmännischen Profis vertrauen. Durch unsere professionelle Herangehensweise an unsere Arbeit, können wir die Gefahr von Bläschenbildung auf ein Minimum reduzieren.
Gibt es Probleme bei Fahrzeugscheiben mit schwarzen Rändern? +
Bereits der Fahrzeughersteller hat bei solchen Fahrzeugen Keramikbeschichtungen im Punktraster an den Scheibenrändern angebracht. Die Beschaffenheit von Stärke und Rauheit der Oberfläche kann aus technischen Gründen oder Herstellungsbedingt unterschiedlich sein. Wenn wir vermeiden wollen, dass sich die Folie an diesen Stellen löst, sollten wir das anbringen der Folie an diesen Stellen vermeiden. Die Folien haften auf solchen Beschichtungen leider nur sehr schlecht bis gar nicht. Bei einer fachmännischen, korrekten Folierung wird der Bereich der Beschichtung nicht komplett abgedeckt und teilweise auch sichtbar bleiben. Jedoch wollen wir damit nur eine optimale Haftbarkeit garantieren und Ihnen keinen Grund zur Reklamation bieten.